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Wir sind Kinder und Jugendliche die noch Leben könnten, wenn man uns nicht umgebracht hätte! Man hat uns missbraucht, vergewaltigt oder aus purer Gier getötet. Wir stehen hier, für alle ermordeten Kinder und Jugendliche auf dieser Welt! Ein großer Teil unserer Mörder leben noch unter Euch!!!

Wir fordern schärfere Gesetze, wir fordern das Kinderschänder- und mörder nie wieder auf freien Fuss kommen! Uns ist egal, wie alt sie sind! Uns ist egal, ob es seine erste Tat war! Uns ist egal, wie schwer seine Kindheit war (unsere hat er uns genommen)! Uns ist egal, ob er "Krank" ist!

Wir fordern das unsere Familie mehr unterstützt werden!

Wir fordern das sexueller Missbrauch, schon ab dem Kindergarten besprochen wird!

Wir fordern das bei sexueller Missbrauch, die Eltern als Nebenkläger auftreten können. Und das Seitens der Behörden, den Familien keine Steine in den Weg gelegt werden!

Wir fordern die Richter auf, keine Geldstrafen + Bewährungen, bei Erststraftaten zu verhängen!

Wir fordern das alle Jugendlichen ab 18 Jahren nach dem Erwachsenstrafrecht verurteilt werden! Und nur die 14 bis 17 jährigen nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Auch wenn wir noch Kinder - und Jugendliche waren, müssen unsere Mörder nach dem Erwachsenen Strafrecht verurteilt werden.

Wir fordern  die Politiker auf, endlich Ihre Versprechen zu halten und unsere Mörder für immer weg zu sperren!

Wir fordern  Sicherheitsverwahrung für alle Täter, auch die die bereits verurteilt wurden!

Wir fordern  das unsere Eltern schneller Bescheid über unser Schicksal bekommen!

Wir fordern  das sexuellen Anmache von Erwachsenen ab 18 J. (z.b. in Chaträumen) zur Strafe gestellt wird. Diese Bestrafung darf weder eine Geldstrafe oder Bewährung sein, da dies keine wirkliche Bestrafung wäre! Denn der § 176 hat eine rießige Lücke!

Wir Angehörige und Opfer fordern höhere Strafen

Es ist immer wieder das gleiche, nach jeden Mord an einem Kind, wird heiss darüber diskutiert das es höhere Strafen geben soll und was passiert NICHTS. Vor jeder Wahl versprechen Politiker mehr gegen Kinderschänder- und mörder zutun. Und es bleiben wie immer leere Versprechungen. Bis zum nächsten Kind!

Wieviele Kinder müssen noch sterben, bis Sexualstraftäter wirklich lebenslänglich hinter Gitter kommen? Und nicht wie bei uns für 15 Jahre. In vielen anderen Ländern, heißt Lebenslänglich auch tatsächlich lebenslänglich. Aber soweit wird es bei uns wohl nie kommen!?

(Die Sicherheitsverwahrung gibt es ja noch nicht solange und es gibt einfach noch zuviele Täter, die immer wieder auf freien Fuss gelassen werden - weil sie u.a. Ihre Psychiater bequatschen - und denen das blaue vom Himmel erzählen. Die, die Täter dann als "geheilt" entlassen)

Unsere Gefängnisse sind jetzt schon in manchen Städten überfüllt und die Vollzugsbeamter überfordert, wo soll man dann die Kindermörder und anderen Sexualstraftäter hinstecken????

Man könnte mehr Gefängnisse bauen und Vollzugsbeamter einstellen (das würde unserer Wirtschaft auch gut tun), aber wer soll das in unserem ach so armen Deutschland bezahlen? Da wird lieber das Geld für unnütze Sachen ausgegeben, man könnte Arbeitsplätze schaffen - aber das scheint Deutschland wohl nicht mehr zu wollen!

Sie scheinen zu denken das ist "ja nur ein Kind"! Aber lass es ihre Kinder sein, was glaubst du wie sie dann auf Ihr Recht pochen und der Täter wird dann sicher nicht mehr raus kommen!

Tipp vom Webmaster: Hierzu sollte man das Buch von Sabine Rückert "Tote haben keine Lobby" lesen.


Die Tabelle sagt alles über unsere tollen Gesetze aus! Mir persönlich fehlen da die Worte, wenn ich die Mindesstrafe sehe!

Tatbestand

bisher

seit 1. April 1998

 

 

Mindest

strafe

Höchst

strafe

Mindest

strafe

Höchst

strafe

Besonders schwerer Fall des sexuellen Kindesmissbrauchs § 176 III Satz 1

1 Jahre

10 Jahre

1 Jahr

15 Jahre

Vergewaltigung mit Todesfolge § 177 III

5 Jahr

15 Jahre

10 Jahre

lebenslang

Minder schwerer Fall des Totschlags § 213

6 Monate

5 Jahre

1 Jahr

10 Jahre

Aussetzung des eigenen Kindes § 221 II

6 Monate

5 Jahre

1 Jahr

10 Jahre

Gefährliche Körperverletzung § 223 a

3 Monate

5 Jahre

6 Monate

10 Jahre

Besonders schwere Körperverletzung § 225 II

2 Jahre

10 Jahre

3 Jahre

15 Jahre

Minder schwerer Fall der Körperverletzung mit Todesfolge § 226 II

3 Monate

5 Jahre

1 Jahr

10 Jahre

Besonders schwere Fälle der Kindesentziehung § 235 II

6 Monate

10 Jahre

1 Jahr

10 Jahre

Tabelle © ARD Ratgeber

Dazu muss man wohl auch sagen, dass es auch auf die Richter ankommt! Wie ein Urteil ausfällt!


StGB § 176b Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den sexuellen Missbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

© bundesrecht


Aylas Tod entfacht Diskussion um Strafverschärfung

Zwickau (ddp-lsc). Der gewaltsame Tod der sechsjährigen Ayla aus Zwickau hat erneut eine Debatte um Strafverschärfung und Therapierbarkeit von Sexualstraftätern entfacht. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erklärte, man müsse über eine bisher abgelehnte verpflichtende Therapie für diese Täter erneut nachdenken. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wolfgang Speck, tritt für ein härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter ein. Die Grünen im sächsischen Landtag hingegen forderten weniger Populismus und mehr Therapien, um die Rückfallquote zu verringern.



Unterdessen gedachten im Zwickauer Ortsteil Reinsdorf rund 500 Menschen mit einem Trauermarsch der getöteten Ayla, darunter waren nach Angaben der Polizei zahlreiche türkische Bewohner der Stadt. Das Mädchen war am Dienstag auf dem Weg zur Schule verschleppt und anschließend getötet worden. Ob es zuvor missbraucht wurde, steht nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch nicht zweifelsfrei fest. Das Obduktionsergebnis soll am Montag vorliegen. Wenige Stunden nach der Tat hatte die Polizei einen 37-Jährigen verhaftet, der nach anfänglichem Schweigen die Tat auch gestanden hat. Der Bekannte der Kindsmutter ist einschlägig vorbestraft, unter anderem wegen Mordes und Missbrauchs. Im Zuge der Ermittlungen wurden nach Polizeiangaben ungeklärte Missbrauchsfälle überprüft, allerdings bisher ohne Ergebnisse.



Zypries denkt an Zwangstherapie

Justizministerin Zypries brachte die so genannte verpflichtende Therapie für Straftäter in die Diskussion. Zwar sei man bisher davon ausgegangen, dass eine nicht-freiwillige Behandlung unwirksam sei. Doch gebe es immer wieder neue Erkenntnisse und man müsse überlegen ob nicht die ersten zehn Stunden zur Pflicht gemacht werden könnten, sagte die Ministerin. Dies müsse jedoch mit Gutachtern besprochen werden.



Die sozialpolitische Sprecherin der Grünen im sächsischen Landtag, Elke Herrmann, warnte vor Populismus, der nichts dazu beitrage, das Problem in den Griff zu bekommen. «Wir haben es mit Tätern zu tun, die schwere psychische Störungen haben und die dringend Therapie benötigen - auch mit Langzeitperspektive», sagte sie. In Deutschland säßen 90 Prozent aller Sexualstraftäter ihre Strafe in normalen Gefängnissen ab, nur jeder zehnte bekomme eine Therapie. Dabei hänge die Rückfallquote ganz eng mit einer Therapie zusammen. Laut einer Studie würden bei nicht Therapierten 70 bis 80 Prozent wieder straffällig, bei Therapieabsolventen weniger als die Hälfte.



Entlassung ohne ausreichende Grundlagen

Eine generell härtere Gangart bei Sexualstraftätern fordert der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Speck. «Man darf es sich nicht so einfach machen. Sonst ist das meistens mit dem Tod eines Menschen verbunden», kritisierte er vor allem den Umgang mit zum Teil mehrfach vorbestraften Sexualstraftätern. Sie kämen noch immer vielfach ohne ausreichende Grundlage wieder auf freien Fuß. «Wir brauchen mehr Kontrollmechanismen, mehr Gutachter, und wir müssen uns das Persönlichkeitsbild der Täter genauer anschauen», fügte er hinzu.



Sachsens Justizminister Geert Mackenroth (CDU) kritisierte, dass das Strafrecht bei Sexualstraftätern zu spät verschärft worden sei. Ansonsten hätte dieser Täter keine Chance mehr gehabt, wieder frei zu kommen.




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