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Vermisstenanzeige

Wenn eine Person vermisst wird

    Ratlosigkeit, Angst, Trauer – Gefühle, die jeden Fassungslos und Hilflos werden lassen, die eine vertraute Person als vermisst melden.

  • Vertrauen sie sich Freunden, vertrauten Nachbarn oder weiteren Familienmitgliedern an.
    Sorgen, Ängste und Trauer zu teilen, darüber zu reden und Zuspruch zu finden helfen, weitere Entscheidungen zu treffen.
  • Denken sie logisch und Systematisch.

Gefahren im CHATROOM

  • Schauen Sie nach, welche Internetseiten von der vermissten Person zuletzt genutzt wurden.
  • Gab es in der Vergangenheit Kontakte, die die vermisste Person hatte, von denen sie nicht erzählt hat?
  • Sofern Sie nicht selbst mit den Möglichkeiten des Internets vertraut sind Fragen sie Verwandte und Bekannte um Mithilfe – lassen Sie aber nur Personen an den Computer, die nicht versehentlich „Spuren verwischen“ (löschen, überschreiben, ...)
  • Sollte sich hierbei ein Verdacht ergeben, wenden Sie sich sofort an die Polizei!

Vermisstenanzeige bei der Polizei

    Zuständig für die Sachbearbeitung einer Vermisstenangelegenheit ist grundsätzlich die Polizeidienststelle, in deren Bereich die vermisste Person ihren Wohnsitz oder letzten Aufenthaltsort hatte.

  • Wenn die Telefonsuche und andere Suchmaßnahmen keinen Erfolg hatten, sollten Sie umgehend eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufgeben.
  • Auch wenn viele Vermisste oft schnell zurückkehren, muss die Polizei jede Vermisstenanzeige ernst nehmen.

Was tut die Polizei, wenn eine Vermisstenanzeige aufgegeben wird?

    Routinemäßig klären die Beamten zuerst mit einigen Fragen, wie ernst der Fall ist.

  • Ist die vermisste Person schon öfter weg gewesen?
  • Neigt die Person zu spontanen Entschlüssen?
  • Gab es vorher Streit?
  • Oftmals wird im Umfeld des Vermissten nach Hinweisen gesucht.
  • Der Polizei ist in jedem Fall die große Gefahr bewusst, wenn es um ein vermisstes Kind geht oder um eine Person mit Suizidabsichten!

Info-Mappe für die erfolgreiche Suche

    Für eine schnelle und erfolgreiche Suche stellen Sie eine
    Info-Mappe über die vermisste Person zusammen!

    Die Infomappe beinhaltet:

  • ein aktuelles Foto
  • Geburtsdatum
  • Haarfarbe
  • Augenfarbe
  • Grösse
  • Bekleidung
  • Besonderheiten wie Male, auffällige Narben, etc.

Wann beginnt die Polizei mit der Suche nach einer vermisst gemeldeten Person?

    Bei Kindern beginnt die Suche ohne Wartezeit, das heißt sofort, wenn die Vermisstenmeldung bei der Polizei eingeht.

    Wird eine erwachsene Person als vermisst gemeldet, werden erst bestimmte Bedingungen geprüft, die Voraussetzung für eine polizeiliche Suche nach einem Erwachsenen sind.
    Siehe: Wann gilt eine Person aus polizeilicher Sicht als vermisst?

Wann gilt eine Person aus polizeilicher Sicht als vermisst?

    Bleibt eine Person aus unerklärlichen Gründen von ihrem üblichen Aufenthaltsort fern, wird sie im Normalfall von Angehörigen oder Bekannten bei der Polizei als vermisst gemeldet.

    Eine Vermissten-Fahndung durch die Polizei wird eingeleitet wenn:

    • eine Person ihren gewohnten Lebenskreis verlassen hat

    und

    • ihr derzeitiger Aufenthalt unbekannt ist

    und

    • eine Gefahr für Leib oder Leben (z.B. Opfer einer Straftat, Unfall, Hilflosigkeit, Selbsttötungsabsicht) angenommen werden kann.

Fahnungsmittel der Polizei

    Bei der Suche nach Vermissten setzt die Polizei in der Regel alle ihr zur Verfügung stehenden Fahndungsmittel ein:

  • Spürhunde
  • Hubschrauber
  • DNA-Analyse
  • Internet
  • Hundertschaften der Bereitschaftspolizei und bei weiterem Bedarf auch die Hundertschaften anderer Bundesländer oder des Bundesgrenzschutzes
  • lokale Rettungsdienste (Rotes Kreuz, Feuerwehr, THW) sind insbesondere wegen der Ortskenntnis unverzichtbar
  • Wärmebildkameras und weitere technische Geräte
  • Bei Bedarf arbeitet die Polizei auch mit Kollegen aus dem Ausland zusammen.

Wie lange sucht die Polizei in der Regel nach einer vermissten Person?

    Der Zeitraum für die Suche nach einer vermissten Person ist unterschiedlich.

    Angehörige können allerdings davon ausgehen, dass die Ermittlungen so lange laufen, wie es noch Spuren gibt.

Nicht jede Erwachsene Person die aus ihrem Umfeld “verschwindet” gilt aus polizeilicher Sicht als “VERMISST”

    Recht über Selbstbestimmung des Aufenthaltes bei Erwachsenen

    Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen und körperlichen Kräfte sind, haben das Recht, ihren Aufenthaltsort frei zu
    wählen, auch ohne diesen den Angehörigen oder Freunden mitzuteilen.

    Es ist daher nicht Aufgabe der Polizei, Aufenthaltsermittlungen durchführen, wenn die oben beschriebene Gefahr für Leib oder Leben nicht vorliegt.

    Sofern eine derartige Gefahrenlage gegeben ist, erfolgt die Fahndung nach vermissten Erwachsenen zunächst in der Regel mit dem Ziel der "Aufenthaltsermittlung".

    Wird der Aufenthaltsort des Vermissten festgestellt, wird die Person befragt, ob sie mit der Nennung ihres Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist.

    Die Angehörigen / Bekannten werden entsprechend dem Wunsch des Vermissten (mit oder ohne Bekanntgabe des Aufenthaltsorts)
    informiert. Sofern die Person wohlauf ist, sie nicht Opfer einer strafbaren Handlung wurde und sie keine strafbaren Handlungen begangen hat, hat sich der Fall für die Polizei mit der Ermittlung des Aufenthaltsortes erledigt.

    Minderjährige haben kein Selbstbestimmungsrecht über ihren Aufenthaltsort

    Personen im Alter bis zu 18 Jahren (Minderjährige) dürfen ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen. Bei ihnen wird grundsätzlich von einer Gefahr für Leib oder Leben ausgegangen. Sie gelten für die Polizei bereits als vermisst, wenn sie ihren gewohnten Lebenskreis verlassen haben und ihr Aufenthalt nicht bekannt ist.



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