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Tatort Familie - Gewalt gegen Kinder
   
Missbrauchte und misshandelte Kinder sollen in diesem video-
unterstützten Kindervernehmungszimmer von Kriminalbeamten und -beamtinnen verhört werden. © dpa
Getreten, geschlagen, verbrüht - fast täglich sind 20 Prozent aller Kinder Opfer von körperlicher Gewalt. Dazu kommen seelische Grausamkeiten wie tagelanges Einsperren oder massive Vernachlässigung. Der Haupttatort ist oft die eigene Familie. Wo Kinder Sicherheit und Schutz erfahren sollen, erleben sie nicht selten einen Alptraum. Die Gründe für Gewaltexzesse sind vielfältig, und alle Gesellschaftsschichten sind betroffen. "Recht brisant" fragt, wie Täter bestraft und Kinder geschützt werden können.
Der Kinderschutzbund machte am Mittwoch, 31. August 1983, um 16 Uhr folgendes Experiment: Aus der Wohnung eines Mehrfamilienhauses (in der Nähe einer belebten U-Bahnstation) wurden von einem Tonbandgerät im Erdgeschoss bei geöffnetem Fenster das Gebrüll eines wütenden Mannes, klatschende Geräusche von Schlägen und herzzerreißende Schreie eines Kindes abgespielt. 989 Passanten sind innerhalb einer Stunde vorbei gegangen und müssen die Schreie gehört haben. Nur vier sind empört zur nahe gelegenen Polizeiwache gelaufen und haben den Vorfall gemeldet, drei haben an der Haustür geklingelt: sieben von 989 Menschen; 982 sind weiter gegangen.
Alle wissen´s, keiner hilft!
Nach Dunkelfeldstudien kommen Kindesmisshandlungen in jedem zehnten Haushalt vor. Insgesamt werden jedes Jahr etwa 900.000 Kinder geprügelt, eingesperrt und vernachlässigt oder so an den Schultern gepackt und geschüttelt, dass sie ein sogenanntes Schütteltrauma zurück behalten; geistige Behinderung und Entwicklungsstörungen sind die Folge. Nicht zu vergessen sind verbale und psychische Misshandlungen. Ein Kind, das ständig gesagt bekommt: „Du bist dumm, Du bist hässlich, Du bist fett, Dich kann man eigentlich nur verschenken!“, wird sich nicht gesund entwickeln.
Das "schwierige" Kind
Kindesmisshandlung hat oft damit zu tun, dass die Eltern - beispielsweise abgespannt durch Berufstätigkeit - die Nerven verlieren. Die Erscheinung der „Rabenmutter“, also der Mutter, die ihre Kinder aus reiner Böswilligkeit quält, ist hingegen relativ selten. Zu Kindesmisshandlung kommt es vielmehr dann, wenn das Kind „schwierig“ ist - sich etwa im Trotzalter befindet - und die Eltern mangels pädagogischer Kenntnisse und Geduld überfordert sind. Am häufigsten sind deshalb Kinder in den ersten drei Lebensjahren betroffen. In der Mehrzahl der Fälle ist es nur ein Elternteil, von dem die eigentliche Misshandlung des Kindes ausgeht. Allerdings trägt der Partner fast immer zu diesem Verhalten bei, indem er es entweder offen akzeptiert oder auf eine subtilere Weise bewusst oder unbewusst unterstützt.
Schlagenden Eltern drohen Geld- und Haftstrafen
Seit 2000 gilt auch in Deutschland: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 BGB. Das elterliche Züchtigungsrecht, das zu Erziehungszwecken angemessene, d. h. leichte Formen körperlicher Züchtigung, beispielsweise einen oder mehrere Klapse auf den Po, zuließ, ist abgeschafft. Schlagenden Eltern drohen Geld- und Haftstrafen. Seit drei Jahren droht gewalttätigen Eltern darüber hinaus der sogenannte Platzverweis. Das Instrument gilt als sehr wirksam und führt dazu, dass der Täter und nicht das kindliche Opfer, die gemeinsame Wohnung verlassen muss. Dazu stellt der jeweils nicht misshandelnde Elternteil am Familiengericht einen entsprechenden Antrag und versichert an Eides statt, dass der andere Elternteil das Kind misshandelt. Im Zweifel kann dann die Wohnung von einem Tag auf den anderen geräumt werden.


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