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Netz gegen KinderpornoIn einer gemeinsamen Erklärung haben wir, die Initiatoren der Aktion Netz gegen Kinderporno, im August 1998 auf zwei Missstände hingewiesen:
Netz gegen Kinderporno unterhielt daher eine provisorische neutrale Meldestelle, die Hinweise auf Kinderpornographie im Internet online entgegennahm und anonymisiert an die Behörden weiterleitete. Als Reaktion auf die Aktion hat uns das LKA Nordrhein-Westfalen nach Rücksprache mit den anderen Landeskriminalämtern mitgeteilt, dass gegen Zufallsfinder von kinderpornographischen Schriften in Online-Diensten und Datennetzen generell keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. In der Tat ist uns seither kein Fall mehr bekannt geworden, in dem aufgrund einer einzelnen Kinderporno-Meldung gegen den Hinweisgeber ermittelt wurde. Außerdem nehmen die Landeskriminalämter mittlerweile Meldungen über illegale Internet-Inhalte online entgegen. Die Initiative Netz gegen Kinderporno hat somit ihre Ziele erreicht und stellt die provisorische neutrale Meldestelle ein. Doch zum Schutz wehrloser Kinder vor körperlichen und seelischen Schäden gilt es auch weiterhin, der Kinderpornographie in allen Bereichen entschieden entgegenzutreten. Wir bitten Sie daher, Zufallsfunde von kinderpornographischem Material im Internet unbedingt den zuständigen Behörden zu melden. Eine Liste mit Online-Meldestellen finden Sie hier.
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