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Schutz vor Missbrauch ?? Kinder können durch Erziehung und Aufklärung einen guten Schutz vor sexuellem Missbrauch erhalten: Kinder sollten altersgerecht aufgeklärt werden, die korrekten Bezeichnungen für Körperteile lernen und wissen, wer sie wann, wo und wie anfassen darf. Die Grenzen der Kinder sollten geachtet werden. Wenn Kinder der Tante kein Küßchen geben oder ohne Zuschauer baden wollen, dann sollte das respektiert werden. Eine gute Familienatmosphäre trägt ebenfalls zum Schutz bei: Familien, die das Zuhören und miteinander Reden gelernt haben, bieten Kindern eine Möglichkeit, über Ängste und bedrückende Erfahrungen, auch über Missbrauch, reden zu können.
Wenn ein Missbrauch bekannt wird, dann sollte folgendes beachtet werden: 1. Glauben schenken: Die Erfahrung zeigt, dass besonders Kinder sich einen Missbrauch nicht ausdenken, sondern dass sie berichten, was wirklich passiert ist. Ihnen, aber auch älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, muss geglaubt werden. 2. Erzählen lassen: Die Betroffenen müssen die Möglichkeit erhalten, auch im Detail erzählen zu können, was ihnen passiert ist. 3. Ruhig bleiben: Der Zuhörer sollte alle Panik, Unruhe und entsetzte Reaktion vermeiden, weil es dazu führen könnte, dass der Betroffene nur noch vorsortiert, was erzählt werden kann, ohne den Zuhörer zu belasten oder möglicherweise sogar wieder schweigt. Ebenso muss eine Schuldzuweisung an das Opfer vermieden werden, auch wenn es selber behauptet, schuldig zu sein. Opfer tragen keine Schuld, auch keine Teilschuld, an einem Missbrauch! 4. Informationen sammeln: Wer von einem Missbrauch erfahren hat, sollte sich mit Beratungsstellen, Ämtern oder Ärzten in Verbindung setzen und sich von ihnen Informationen über sexuellen Missbrauch geben lassen. Die Betroffenen selber brauchen ebenfalls Informationen, damit sie einordnen und verstehen können, was ihnen passiert ist. Nach dem Motto: "Unwissen macht Angst, Wissen macht stark" (Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Jungen und Mädchen) 5. Keine überstürzten Reaktionen: Nachdem ein Missbrauch aufgedeckt wurde, besteht das verständliche Verlangen, diesem sofort ein Ende zu setzen. Allerdings hat ein unzureichend vorbereiteter Eingriff zur Folge, dass der Täter den Druck und die Gewalt auf das Opfer vergrößert, andere Opfer vielleicht nicht gefunden werden können und der Betroffene selbst wieder über die Erlebnisse schweigt. Eingriffe oder Hilfen müssen gut überlegt und in Absprache mit anderen Fachkräften durchgeführt werden. 6. Therapie und Seelsorge: Möglichst schnell einsetzende Therapie und Seelsorge nach Bekanntwerden oder Aufdecken des Missbrauchs! Wenn bei einem Kind der Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht, sollten dazu unbedingt Notizen mit Datumsangabe und einer Beschreibung der Auffälligkeiten gemacht werden. Folgendes Muster könnte übernommen werden: Auffälligkeiten des Kindes
Nach Möglichkeit immer Gespräch mit dem Kind bleiben, dem Kind Angebote machen, nachfragen, erzählen lassen. Bei einem akuten Verdacht nicht überstürzt handeln, sondern zunächst mit Fachleuten beraten (Kinderschutzbund, Jugendamt, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch). Der Täter darf niemals unvorbereitet zur Rede gestellt werden, da sonst der Zugang zum Kind durch den Täter versperrt werden kann, andere Opfer vielleicht nie gefunden werden und der Täter sich Schlupflöcher sucht, um sich aus dem Verdacht herauszuwinden. Im Umfeld des Kindes darf nichts unternommen werden, was das Kind nicht weiß. Jede Unternehmung muss mit dem Kind abgesprochen werden und von ihm bewilligt werden.
Missbrauch erkennen Im Durchschnitt finden Betroffene erst bei der siebten Person, an die sie sich wenden, Hilfe. Zu oft machen sie die Erfahrung, dass ihnen nicht geglaubt wird. Von sich aus reden sie selten über einen Missbrauch, weil sie zum Schweigen gezwungen werden und sich für das Vorgefallene schämen und verantwortlich fühlen. Von daher sind neben dem seltenen Erzählen des Betroffenen andere Hinweise zu beachten, die auf einen Missbrauch hindeuten können, jedoch nicht müssen, weil es einfach keine Zeichen gibt, die eindeutig auf einen Missbrauch schließen lassen. Erst die Summe aller Auffälligkeiten oder Symptome kann relativ zuverlässig sein. Missbrauch kann entdeckt werden durch: Hinweise durch andere: zum Beispiel durch Ärzte, Lehrer, Nachbarn, Erzieher im Kindergarten, Verwandte, Freunde und anderen, denen etwas am Kind aufgefallen ist. Hinweise des Betroffenen: Mündliche Hinweise sind zwar selten, kommen aber offen oder versteckt vor. Betroffene brauchen dann Hilfe, um sagen zu können, was sie bedrückt. Vom Zuhörer sollte daher eine Ermutigung zum Weitersprechen kommen und auch Nachfragen helfen, so dass der Betroffene sich öffnen kann. "Zwischen den Zeilen lesen" ist ebenfalls wichtig, besonders bei Kindern kann es zu solchen Fragen kommen, wie zum Beispiel: "Ich will mit Onkel X keine Stehaufmännchenspiele mehr spielen" oder "Ich bin schon zu groß, um in Papas Bett zu schlafen" oder "Ich mag Opas Sabberküsse nicht". Durch Nachfragen und der Ermutigung zum Weitererzählen können sich solche Sätze als harmlos herausstellen oder aber Hinweise auf einen Missbrauch liefern. Neben den mündlichen gibt es auch bildliche oder spielerische Hinweise. Kinder verarbeiten im Spiel, beim Malen oder Tonarbeiten Eindrücke und Erlebnisse. Die Handlungsreihenfolge, Farbwahl und andere Einzelheiten können Hinweise auf einen Missbrauch geben, sind jedoch mit großer Vorsicht zu handhaben, weil die Interpretation des Betrachters durchaus falsch sein kann.
Hinweise durch Symptome:
Medizinische Diagnostik: Die medizinische Untersuchung kann nicht in erster Linie als Beweis für einen erfolgten Missbrauch angewandt, und darf niemals als ausschließliches Verfahren gehandhabt werden, sondern muß immer in Zusammenarbeit mit anderen erfolgen, zum Beispiel Lehrern, Therapeuten, usw. Das Fehlen körperlicher Symptome schließt einen Missbrauch nicht aus.
Die Täter Die meisten Täter erscheinen wie ganz normale Menschen, denen man von außen nichts ansieht, sie sind jedoch meistens sozial unterentwickelte, unreife Menschen. Eine Warnung vor dem "bösen fremden Mann" kann Kindern keinen ausreichenden Schutz geben. Daher ist es wichtig, Kinder vor bestimmten Handlungen und nicht vor bestimmten Menschen zu warnen. Ausnahme: Wenn von einer Person bekannt ist, dass sie eine Neigung zum Kindesmissbrauch hat, dann sollten Kinder vor ihr gewarnt werden. Frauen können auch Täter sein, nicht nur Mittäter, wie häufig vermutet wird, doch in diesem Bereich ist bisher kaum geforscht worden, und die Ergebnisse, die vorliegen, klaffen weit auseinander. Neben dem "typischen Missbrauch" nach der Definition hat Missbrauch durch Frauen häufig harmlos aussehende Erscheinungsformen, die in ihren Folgen jedoch genau so gravierend sind, wie der offensichtliche Missbrauch. Bei Kindern bis etwa zum 13. Lebensjahr wird kaum beschrieben, dass der Täter sich gewalttätig oder direkt drohend verhält, da die meisten Kinder gelernt haben, dass sie sich den Erwachsenen fügen müssen. Andererseits nimmt die Intensität, Dauer und Gewalttätigkeit zu, je näher Opfer und Täter sich stehen. Missbrauch ist in der Regel eine Wiederholungstat und - anders als bei Kindesmisshandlung - häufig von den Tätern geplant und bewusst herbeigeführt. Dabei sind sie sich durchaus bewusst, dass sie etwas Unrechtes tun. Sie schaffen einen Kontext, in dem eigentlich "nichts passiert" ist, z. B. tarnen sie den Missbrauch in einem Spiel oder durch Aufklärung, kommen bei Nacht und vermeiden Blickkontakt und Gespräche. Der Handlungsablauf ist oft ritualisiert und läuft nach dem selben Schema ab. Häufig fallen einem Täter auch mehrere Kinder zum Opfer. Tatsache bleibt aber, dass die Opfer immer unschuldig und die Täter immer schuldig sind. Täter sind sehr geschickt, Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Daher kann Verhalten wie der Versuch von einer Person, über ein Kind Kontakt zur Familie zu bekommen, jemand versucht ohne guten Grund, mit dem Kind allein zu sein oder jemand sammelt auffallend viele Fotos und Bilder von Kindern, die nicht zur Familie gehören, möglicherweise Hinweise auf einen Täter geben. Untersuchungen zur Folge werden Menschen zu Tätern, weil sie
Was ist strafbar? Die Strafbarkeit im Bereich Kinderpornografie regelt § 184 StGB. Nach deutschem Recht ist die Herstellung, Verbreitung und bereits der Besitz kinderpornografischen Materials strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die Darstellung gedruckt, auf Datenträgern gespeichert oder elektronisch verbreitet wird. Unter Besitz versteht man „das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft“ über entsprechendes Material. Im Falle digitaler Bilder fällt darunter natürlich zunächst das Speichern auf der Festplatte oder einem sonstigen Datenträger. Oft übersehen wird dabei, dass jeder Internetbrowser auch über einen sog. Cache verfügt. Auch darin können Informationen und Bilder gespeichert werden. Dies gilt auch für E-Mail-Attachments, also Bilder, die an elektronische Post angehängt werden. Auch diese werden auf der Festplatte in einem Zwischenspeicher abgelegt. Wie alle Delikte des Strafgesetzbuches erfordert auch § 184 StGB Vorsatz. Der Täter muss wissen was er tut und das Ergebnis auch tatsächlich bewirken wollen. Daher macht sich (theoretisch) niemand dadurch strafbar, dass er zufällig auf eine entsprechende Seite im Internet gerät oder eine E-Mail mit kinderpornografischen Attachments erhält. Dennoch sollten Sie in jedem Fall Ihren „Bürgerpflichten“ nachkommen und entsprechende Funde melden.
Was kann und muss ich bei Zufallsfunden tun? Wer auf ein Angebot mit kinderpornografischen Inhalten stößt oder eine entsprechende E-Mail erhält, sollte es als seine Pflicht ansehen, dies so schnell wie möglich den zuständigen Stellen melden. Eigens zu diesem Zweck eingerichtete Online-Meldestellen stehen dazu im Internet bereit.
Von der Polizei empfohlen wird folgende Vorgehensweise:
b) Wenn Sie entsprechendes Material während eines Chat-Dialogs erhalten oder diese Ihnen in irgendeiner Weise zugänglich gemacht worden sind: Notieren Sie den Namen des Chat-Forums und den genauen Ort (Online-Dienst, WWW, IRC-Server) des jeweiligen Chats. Notieren Sie darüber hinaus den Namen des Teilnehmers (Chat-Pseudonym, E-Mail, etc.), den genauen Wortlaut und die genaue Uhrzeit des Dialogs.
Notieren sie den Absender und alle zur Verfügung stehenden Daten über diesen. Wenden Sie sich umgehend an eine Meldestelle!
Aber Achtung! Leider hat die anwaltliche Praxis gezeigt, dass die (blinde) Justizia in Einzelfällen auch gegen die Anzeigenden selbst vorgeht, wenn diese ihre Rechercheergebnisse auf Disketten abliefern. In solchen Fällen empfiehlt es sich dringend, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Weniger problematisch dürfte dagegen die einfache Anzeige mit dem Hinweis auf eine bestimmte Adresse (URL) im Netz oder die Abgabe eines Ausdrucks einer E-Mail sein. Löschen Sie außerdem den Cache Ihres Internetbrowsers und die temporären Internetdateien, als auch das pornografische Material, wenn Sie es auch Ihrer Festplatte gespeichert haben sollten - auch aus dem Papierkorb löschen!! Für eine Meldung spricht auch die Tatsache, dass einige User, die entsprechende Funde nicht gemeldet haben, wenig später dennoch Besuch von der Polizei erhielten, da ihr Name etwa auf einer Verteilerliste stand. Sich in diesem Fall damit herauszureden, entsprechende Funde seien nur zufällig gewesen, wirkt nicht gerade glaubhaft.
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