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Schutz vor Missbrauch ??

Kinder können durch Erziehung und Aufklärung einen guten Schutz vor sexuellem Missbrauch erhalten:

Kinder sollten altersgerecht aufgeklärt werden, die korrekten Bezeichnungen für Körperteile lernen und wissen, wer sie wann, wo und wie anfassen darf.

Die Grenzen der Kinder sollten geachtet werden. Wenn Kinder der Tante kein Küßchen geben oder ohne Zuschauer baden wollen, dann sollte das respektiert werden.
"Nein" sagen und Grenzen setzen können sind Fähigkeiten, die einen starken Schutz vor Missbrauch bieten.

Eine gute Familienatmosphäre trägt ebenfalls zum Schutz bei:

Familien, die das Zuhören und miteinander Reden gelernt haben, bieten Kindern eine Möglichkeit, über Ängste und bedrückende Erfahrungen, auch über Missbrauch, reden zu können.
Kinder, die an den Eltern alltägliche Zärtlichkeiten beobachten können (Küssen, Umarmen), und körperliche/emotionale Zuwendung durch die Eltern erfahren, können die Lügen der Täter ("Alle machen das", "Ich habe dich doch so lieb", usw.) leichter erkennen, und sind auf deren Zuneigung auch gar nicht angewiesen. Die meisten Täter erscheinen, wie ganz normale Menschen, denen man von außen nichts ansieht, sie sind jedoch meistens sozial unterentwickelte, unreife Menschen.


Hilfe für Betroffene

Wenn ein Missbrauch bekannt wird, dann sollte folgendes beachtet werden:

1. Glauben schenken: Die Erfahrung zeigt, dass besonders Kinder sich einen Missbrauch nicht ausdenken, sondern dass sie berichten, was wirklich passiert ist. Ihnen, aber auch älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, muss geglaubt werden.

2. Erzählen lassen: Die Betroffenen müssen die Möglichkeit erhalten, auch im Detail erzählen zu können, was ihnen passiert ist.

3. Ruhig bleiben: Der Zuhörer sollte alle Panik, Unruhe und entsetzte Reaktion vermeiden, weil es dazu führen könnte, dass der Betroffene nur noch vorsortiert, was erzählt werden kann, ohne den Zuhörer zu belasten oder möglicherweise sogar wieder schweigt. Ebenso muss eine Schuldzuweisung an das Opfer vermieden werden, auch wenn es selber behauptet, schuldig zu sein. Opfer tragen keine Schuld, auch keine Teilschuld, an einem Missbrauch!

4. Informationen sammeln: Wer von einem Missbrauch erfahren hat, sollte sich mit Beratungsstellen, Ämtern oder Ärzten in Verbindung setzen und sich von ihnen Informationen über sexuellen Missbrauch geben lassen. Die Betroffenen selber brauchen ebenfalls Informationen, damit sie einordnen und verstehen können, was ihnen passiert ist. Nach dem Motto: "Unwissen macht Angst, Wissen macht stark" (Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Jungen und Mädchen)

5. Keine überstürzten Reaktionen: Nachdem ein Missbrauch aufgedeckt wurde, besteht das verständliche Verlangen, diesem sofort ein Ende zu setzen. Allerdings hat ein unzureichend vorbereiteter Eingriff zur Folge, dass der Täter den Druck und die Gewalt auf das Opfer vergrößert, andere Opfer vielleicht nicht gefunden werden können und der Betroffene selbst wieder über die Erlebnisse schweigt. Eingriffe oder Hilfen müssen gut überlegt und in Absprache mit anderen Fachkräften durchgeführt werden.

6. Therapie und Seelsorge: Möglichst schnell einsetzende Therapie und Seelsorge nach Bekanntwerden oder Aufdecken des Missbrauchs!

Wenn bei einem Kind der Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht, sollten dazu unbedingt Notizen mit Datumsangabe und einer Beschreibung der Auffälligkeiten gemacht werden. Folgendes Muster könnte übernommen werden:

Auffälligkeiten des Kindes

  • Schlaf- und Eßstörungen, Ängste, Traurigkeit, sozialer Rückzug, usw. Alle Auffälligkeiten können auch andere Ursachen haben, z.B. Scheidung, Krisen
  • spezifische Auffälligkeiten
    • Angst vor bestimmten Personen
    • auffälliges sexualisiertes Verhalten
    • körperliche Schmerzen
    • Verletzungen, Missbrauch wird im Spiel/ in Bildern thematisiert
    • Soziale Isolation, Kontaktprobleme
    • Familiengeheimnisse
  • besondere Abhängigkeit untereinander
    • Trennung der Eltern/Verhalten nach Besuchen - enge Bezugspersonen
    • Veränderungen nach Ferien, Freizeiten
    • auffällige Andeutungen

Nach Möglichkeit immer Gespräch mit dem Kind bleiben, dem Kind Angebote machen, nachfragen, erzählen lassen.

Bei einem akuten Verdacht nicht überstürzt handeln, sondern zunächst mit Fachleuten beraten (Kinderschutzbund, Jugendamt, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch).

Der Täter darf niemals unvorbereitet zur Rede gestellt werden, da sonst der Zugang zum Kind durch den Täter versperrt werden kann, andere Opfer vielleicht nie gefunden werden und der Täter sich Schlupflöcher sucht, um sich aus dem Verdacht herauszuwinden.

Im Umfeld des Kindes darf nichts unternommen werden, was das Kind nicht weiß. Jede Unternehmung muss mit dem Kind abgesprochen werden und von ihm bewilligt werden.

            

 

Missbrauch erkennen

Im Durchschnitt finden Betroffene erst bei der siebten Person, an die sie sich wenden, Hilfe. Zu oft machen sie die Erfahrung, dass ihnen nicht geglaubt wird. Von sich aus reden sie selten über einen Missbrauch, weil sie zum Schweigen gezwungen werden und sich für das Vorgefallene schämen und verantwortlich fühlen. Von daher sind neben dem seltenen Erzählen des Betroffenen andere Hinweise zu beachten, die auf einen Missbrauch hindeuten können, jedoch nicht müssen, weil es einfach keine Zeichen gibt, die eindeutig auf einen Missbrauch schließen lassen. Erst die Summe aller Auffälligkeiten oder Symptome kann relativ zuverlässig sein.

Missbrauch kann entdeckt werden durch:

Hinweise durch andere: zum Beispiel durch Ärzte, Lehrer, Nachbarn, Erzieher im Kindergarten, Verwandte, Freunde und anderen, denen etwas am Kind aufgefallen ist.

Hinweise des Betroffenen: Mündliche Hinweise sind zwar selten, kommen aber offen oder versteckt vor. Betroffene brauchen dann Hilfe, um sagen zu können, was sie bedrückt. Vom Zuhörer sollte daher eine Ermutigung zum Weitersprechen kommen und auch Nachfragen helfen, so dass der Betroffene sich öffnen kann. "Zwischen den Zeilen lesen" ist ebenfalls wichtig, besonders bei Kindern kann es zu solchen Fragen kommen, wie zum Beispiel: "Ich will mit Onkel X keine Stehaufmännchenspiele mehr spielen" oder "Ich bin schon zu groß, um in Papas Bett zu schlafen" oder "Ich mag Opas Sabberküsse nicht". Durch Nachfragen und der Ermutigung zum Weitererzählen können sich solche Sätze als harmlos herausstellen oder aber Hinweise auf einen Missbrauch liefern.

Neben den mündlichen gibt es auch bildliche oder spielerische Hinweise. Kinder verarbeiten im Spiel, beim Malen oder Tonarbeiten Eindrücke und Erlebnisse. Die Handlungsreihenfolge, Farbwahl und andere Einzelheiten können Hinweise auf einen Missbrauch geben, sind jedoch mit großer Vorsicht zu handhaben, weil die Interpretation des Betrachters durchaus falsch sein kann.

Hinweise durch Symptome:

  • Verletzungen des eigenen Körpers
    • beißen, kratzen, Haare ausreißen, Gegenstände in Darm oder Vagina einführen, aggressives Verhalten, Prügeleien, Brand- und Schnittwunden, Drogen- und Alkoholabhängigkeit, Selbstmordversuche
  • Krankheiten, Verletzungen, Schmerzen
    • ansteckende Geschlechtskrankheiten, anale, orale oder vaginale Verletzungen, Entzündungen, Wunden, chronischer vaginaler Ausfluß, Blasenentzündungen ohne organische Ursache, verschiedene psychosomatische Erkrankungen
  • Psychische Symptome
    • Depressionen, langanhaltende Schlafstörungen, Interessenlosigkeit, Arbeits-/ Lernstörungen, Appetitlosigkeit, Selbstmordgedanken/ -versuche, aggressives Verhalten bzw. in sich gekehrte Wut
  • Sexualverhalten
    • Auffällige, erzwungene sexuelle Spiele mit anderen Kindern, wiederholtes Zeigen der Genitalien, Malen von Figuren mit Geschlechtsorganen, Prostitution, pornographisches Modellstehen
  • Entwicklung und Verhalten
    • Regression, frühreifes Benehmen, starke Verantwortungsübernahme, Verweigerungen, Ausreißen, Konflikte mit dem Gesetz, Lernstörungen

Medizinische Diagnostik:

Die medizinische Untersuchung kann nicht in erster Linie als Beweis für einen erfolgten Missbrauch angewandt, und darf niemals als ausschließliches Verfahren gehandhabt werden, sondern muß immer in Zusammenarbeit mit anderen erfolgen, zum Beispiel Lehrern, Therapeuten, usw. Das Fehlen körperlicher Symptome schließt einen Missbrauch nicht aus.

 

Anzeichen für Kindesmissbrauch
Es gibt Anzeichen für Kindesmissbrauch, die sich in jedem Fall immer wiederholen. Natürlich reagiert jedes Kind anders auf das, was mit ihm gemacht wird. Und doch sollte man bei einigen Dingen genau zuhören oder genauer hinsehen.
• Rückzug Das Kind zieht sich von allen Menschen, die ihm was bedeuten könnten, zurück. Erstens aus Angst, dass jemand nachfragt, warum es sich z.B. verändert hat. Zweitens aus Angst, dass dieser Mensch nicht auf den Gedanken kommt, dass es mehr von ihm möchte als Freundschaft, aus Angst vor Missbrauch durch einen weiteren Menschen, dem es nahe steht.
• Äußeres Das Äußere wird vernachlässigt. Das Kind versucht sich unattraktiv für andere zu machen. Zu grosse, weite, alte Kleidung. Die Hygiene lässt extrem nach. Im Kopf sitzt der Gedanke fest: "Wenn ich nicht mehr hübsch bin, lässt er es vielleicht bleiben, lässt mich in Ruhe."
•Verschlossenheit Das Kind erzählt nicht mehr, was es gemacht hat, wie sein Tag war. Obwohl es früher munter drauflos geplappert hat, schließt es sich jetzt Stunden in einem Zimmer ein. Ist mit den Gedanken nicht bei der Sache.
•verschlüsselte
Signale
Durch manche Kleinigkeiten versucht ein missbrauchtes Kind das Gegenüber dazu zu bewegen nachzuhaken, ohne dass es etwas sagen muss. Z. B. kommen Fragen nach sexuellen Handlungen, die es eigentlich noch gar nicht kennen kann. Oder es weigert sich alleine, irgendwohin zu gehen. (Und hofft dabei im Stillen, dass man es fragt warum es das nicht möchte)
•Schlaf Kinder, die missbraucht wurden haben oft Angst vor der Nacht. Nicht weil der Missbrauch dann vielleicht stattfindet, sondern weil die Träume kommen. Träume vor denen es nur flüchten kann, wenn es nicht mehr schläft.
•Leistungabfall Schulische Leistungen fallen ab. Die Lust auf Kindergarten oder Vereine geht. Opfer von Missbrauch haben irgendwann nur noch den Gedanken im Kopf, wie sie einem nächsten Missbrauch ausweichen können und somit keine Energie mehr für solche Sachen wie Schule oder Sport.
•Zärtlichkeiten Schmusen, Liebkosen, Küsschen geben, alles das lässt nach. Ein Mensch der missbraucht wird, hat irgendwann nur noch Ekel für all das übrig. Das Kind will zu niemandem mehr lieb sein müssen und auch der Tante X jetzt keinen Kuss geben.
•Geheimnis Durch die Blume wird gefragt, wie wichtig es ist ein Geheimnis für sich zu bewahren. Fragen wie:" Kann man sterben, wenn man ein Geheimnis erzählt, Mama?", "Darf ich Geheimnisse erzählen?" kommen immer öfter. Wenn man als Mutter dann sagt: "Ein Geheimnis muss immer ein Geheimnis bleiben" hat man dem Kind jede Möglichkeit sich anzuvertrauen genommen, ohne dass man es wollte.
•Angst

Das Kind hat Angst vor einer bestimmten Person. Es will nichts mehr über die Person erzählen, geschweige denn zu ihr hin gehen. Es wird aber nicht so sein, dass ein Kind sagt: "Ich habe Angst vor XXX." Es wird Ausreden suchen, damit es mit dieser Person nichts mehr zu tun haben muss.

 

 

Die Täter

Die meisten Täter erscheinen wie ganz normale Menschen, denen man von außen nichts ansieht, sie sind jedoch meistens sozial unterentwickelte, unreife Menschen.

Eine Warnung vor dem "bösen fremden Mann" kann Kindern keinen ausreichenden Schutz geben. Daher ist es wichtig, Kinder vor bestimmten Handlungen und nicht vor bestimmten Menschen zu warnen. Ausnahme: Wenn von einer Person bekannt ist, dass sie eine Neigung zum Kindesmissbrauch hat, dann sollten Kinder vor ihr gewarnt werden.

Frauen können auch Täter sein, nicht nur Mittäter, wie häufig vermutet wird, doch in diesem Bereich ist bisher kaum geforscht worden, und die Ergebnisse, die vorliegen, klaffen weit auseinander. Neben dem "typischen Missbrauch" nach der Definition hat Missbrauch durch Frauen häufig harmlos aussehende Erscheinungsformen, die in ihren Folgen jedoch genau so gravierend sind, wie der offensichtliche Missbrauch.

Bei Kindern bis etwa zum 13. Lebensjahr wird kaum beschrieben, dass der Täter sich gewalttätig oder direkt drohend verhält, da die meisten Kinder gelernt haben, dass sie sich den Erwachsenen fügen müssen. Andererseits nimmt die Intensität, Dauer und Gewalttätigkeit zu, je näher Opfer und Täter sich stehen.

Missbrauch ist in der Regel eine Wiederholungstat und - anders als bei Kindesmisshandlung - häufig von den Tätern geplant und bewusst herbeigeführt. Dabei sind sie sich durchaus bewusst, dass sie etwas Unrechtes tun. Sie schaffen einen Kontext, in dem eigentlich "nichts passiert" ist, z. B. tarnen sie den Missbrauch in einem Spiel oder durch Aufklärung, kommen bei Nacht und vermeiden Blickkontakt und Gespräche. Der Handlungsablauf ist oft ritualisiert und läuft nach dem selben Schema ab.

Häufig fallen einem Täter auch mehrere Kinder zum Opfer.

Tatsache bleibt aber, dass die Opfer immer unschuldig und die Täter immer schuldig sind.

Täter sind sehr geschickt, Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Daher kann Verhalten wie der Versuch von einer Person, über ein Kind Kontakt zur Familie zu bekommen, jemand versucht ohne guten Grund, mit dem Kind allein zu sein oder jemand sammelt auffallend viele Fotos und Bilder von Kindern, die nicht zur Familie gehören, möglicherweise Hinweise auf einen Täter geben.

Untersuchungen zur Folge werden Menschen zu Tätern, weil sie

  • geisteskrank (weniger als 10%), Sadisten oder Menschen sind, die sich als "Satanisten" (ritueller Missbrauch) bezeichnen
  • selber Missbrauchserfahrungen gemacht haben, diese in die eigene Sexualität integriert haben und/ oder ein abweichendes sexuelles Erregungsmuster besitzen
  • Macht ausüben wollen
  • Rache nehmen wollen für erlittene Verletzungen
  • Kinder und Frauen als männliches Eigentum betrachten usw.


Ein Therapie an Tätern ist problematisch, weil die Überprüfungsmöglichkeit fehlt, ob der Täter nicht doch wieder Kinder missbraucht hat. Man kann höchstens sagen, dass er nicht wieder auffällig geworden ist oder erwischt wurde.

 

Was ist strafbar?

Die Strafbarkeit im Bereich Kinderpornografie regelt § 184 StGB. Nach deutschem Recht ist die Herstellung, Verbreitung und bereits der Besitz kinderpornografischen Materials strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob die Darstellung gedruckt, auf Datenträgern gespeichert oder elektronisch verbreitet wird.

Unter Besitz versteht man „das Innehaben der tatsächlichen Sachherrschaft“ über entsprechendes Material. Im Falle digitaler Bilder fällt darunter natürlich zunächst das Speichern auf der Festplatte oder einem sonstigen Datenträger. Oft übersehen wird dabei, dass jeder Internetbrowser auch über einen sog. Cache verfügt. Auch darin können Informationen und Bilder gespeichert werden. Dies gilt auch für E-Mail-Attachments, also Bilder, die an elektronische Post angehängt werden. Auch diese werden auf der Festplatte in einem Zwischenspeicher abgelegt.

Wie alle Delikte des Strafgesetzbuches erfordert auch § 184 StGB Vorsatz. Der Täter muss wissen was er tut und das Ergebnis auch tatsächlich bewirken wollen. Daher macht sich (theoretisch) niemand dadurch strafbar, dass er zufällig auf eine entsprechende Seite im Internet gerät oder eine E-Mail mit kinderpornografischen Attachments erhält. Dennoch sollten Sie in jedem Fall Ihren „Bürgerpflichten“ nachkommen und entsprechende Funde melden.

 

 

Was kann und muss ich bei Zufallsfunden tun?

Wer auf ein Angebot mit kinderpornografischen Inhalten stößt oder eine entsprechende E-Mail erhält, sollte es als seine Pflicht ansehen, dies so schnell wie möglich den zuständigen Stellen melden. Eigens zu diesem Zweck eingerichtete Online-Meldestellen stehen dazu im Internet bereit.


Zuständig für eine Meldung ist sowohl die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft. Dabei zeigt es sich in der Praxis als wenig empfehlenswert, mit einer Diskette in der Hand zur nächsten Polizeistation zu laufen. Die Polizei vor Ort verfügt in der Regel meist nicht einmal über einen Computer mit Internet-Zugang und mangels Schulung auch nicht über das notwendige technische Know-how. Mehr Erfolg verspricht eine Meldung an die jeweiligen Landeskriminalämter. Dort wurden Sondergruppen gebildet, die sich ausgiebig mit der Problematik befasst haben. Besonders hervorzuheben ist hier die bayrische Polizei, die bereits seit einiger Zeit in diesem Bereich sehr qualifiziert ermittelt. Allerdings fehlt es auch hier vor allem an Personal und entsprechender Ausbildung.

Von der Polizei empfohlen wird folgende Vorgehensweise:
a) Wenn Sie kinderpornografische Bilder oder Angebote zur Kinderprostitution im World Wide Web oder in einer Newsgroup finden:


Notieren Sie die genaue Adresse im World Wide Web (URL), der Newsgroup (Namen des Diskussionsforum/News-Server: z.B. news.uni-duesseldorf.de). Notieren Sie auch die genaue Uhrzeit und geben Sie diese Angaben an die Meldestelle weiter.

b) Wenn Sie entsprechendes Material während eines Chat-Dialogs erhalten oder diese Ihnen in irgendeiner Weise zugänglich gemacht worden sind:

Notieren Sie den Namen des Chat-Forums und den genauen Ort (Online-Dienst, WWW, IRC-Server) des jeweiligen Chats. Notieren Sie darüber hinaus den Namen des Teilnehmers (Chat-Pseudonym, E-Mail, etc.), den genauen Wortlaut und die genaue Uhrzeit des Dialogs.


c) Wenn Sie kinderpornografische Inhalte per E-Mail erhalten haben:

Notieren sie den Absender und alle zur Verfügung stehenden Daten über diesen. Wenden Sie sich umgehend an eine Meldestelle!


Die Meldung an die zuständigen Stellen sollte unverzüglich erfolgen. Als Faustregel kann hier eine 48-stündige Frist gelten.

Aber Achtung! Leider hat die anwaltliche Praxis gezeigt, dass die (blinde) Justizia in Einzelfällen auch gegen die Anzeigenden selbst vorgeht, wenn diese ihre Rechercheergebnisse auf Disketten abliefern. In solchen Fällen empfiehlt es sich dringend, sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Weniger problematisch dürfte dagegen die einfache Anzeige mit dem Hinweis auf eine bestimmte Adresse (URL) im Netz oder die Abgabe eines Ausdrucks einer E-Mail sein. Löschen Sie außerdem den Cache Ihres Internetbrowsers und die temporären Internetdateien, als auch das pornografische Material, wenn Sie es auch Ihrer Festplatte gespeichert haben sollten - auch aus dem Papierkorb löschen!!

Für eine Meldung spricht auch die Tatsache, dass einige User, die entsprechende Funde nicht gemeldet haben, wenig später dennoch Besuch von der Polizei erhielten, da ihr Name etwa auf einer Verteilerliste stand. Sich in diesem Fall damit herauszureden, entsprechende Funde seien nur zufällig gewesen, wirkt nicht gerade glaubhaft.

 

 

 

 



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