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 Die Rechte der Kinder

     

 




Für alle Kinder und Jugendlichen, die in ihrem Staat noch nicht die gesetzliche Volljährigkeit erreicht haben, gelten die gleichen Rechte. Es spielt keine Rolle, welche nationale oder soziale Herkunft ein Kind hat, welche Hautfarbe es hat, welche Sprache es spricht, ob es ein Mädchen oder ein Junge ist, an welchen Gott es glaubt: Kein Kind darf diskriminiert werden.
Erwachsene, Eltern oder Erziehungsberechtigte müssen bei allen Entscheidungen, die sie treffen, zuerst an das Wohl des Kindes denken. Die Regierungen sind verpflichtet, Gesetze zu erlassen, die Kinder optimal schützen und fördern und darauf zu achten, dass diese Gesetze eingehalten werden.

Jedes Land verpflichtet sich, für den Schutz und das Leben der Kinder zu sorgen. Arme Länder ohne finanzielle Förderungsmöglichkeiten oder Länder, die sich im Krieg befinden, müssen zum Wohl der Not leidenden Kinder reiche Länder oder die Vereinten Nationen um Hilfe bitten.

Jedes Kind hat ein Recht auf einen Namen. Dieser muss gleich nach der Geburt in einem Ausweis festgelegt werden. So bekommt das Kind eine Identität und die Zugehörigkeit zu einem Land, das nun für sein Wohl verantwortlich ist. Das Kind darf nicht aus dieser Identität gerissen oder von seiner Familie willkürlich getrennt werden.

Kinder dürfen nicht geschlagen oder misshandelt werden: Jede Form der Gewalt gegen Kinder ist verboten.

Ein Kind soll, soweit es möglich ist, von seinen Eltern betreut werden. Eine Ausnahme bilden hier Eltern, die ihr Kind vernachlässigen, ihm Schutz und Wohlergehen versagen. Diese müssen von der Regierung ihrer Aufgabe als Schutzbefohlene enthoben werden. Die Regierung muss dafür Sorge tragen, dass das Kind einen neuen Lebensplatz bei Menschen findet, die sich bestmöglich um es kümmern (Adoptiv-, Pflegefamilie, Heim)

Wenn die Eltern sich trennen oder scheiden lassen, hat das Kind ein Recht auf Meinungsanhörung: Bei welchem Elternteil möchte es zukünftig leben? Wann und wie oft möchte es den anderen Elternteil besuchen?

Mittels Nahrung, Kleidung und Wohnung. Können Eltern diesen Lebensstandard finanziell nicht aus eigener Kraft herstellen, ist die Regierung verpflichtet, den Eltern Unterstützung zukommen zu lassen. Hierzu gehört auf die Sicherstellung sozialer Leistungen bei Krankheit und familiären Problemen (Hilfen zur Erziehung, Gesundheitsaufklärung, etc.)



Kinder dürfen geheime Briefe (oder Tagebücher) schreiben und niemand darf die Post eines Kindes ohne Zustimmung lesen.

Kinder haben ein Recht auf Privatheit, d.h. sie dürfen sich in ihr Zimmer zurückziehen ohne gestört zu werden. Wenn Kinder wünschen, dass die Eltern vorm Betreten des Zimmers anklopfen, müssen diese sich daran halten.

Kinder dürfen selbst über ihre Meinung entscheiden und ihre eigene Religion wählen. Dabei dürfen sie aber nicht gegen die Rechte anderer verstoßen.

Kinder dürfen für ihre Anliegen und Wünsche auf die Straße gehen und demonstrieren, sie dürfen Vereine und Versammlungen gründen.


1. Alle Regierungen versprechen, dass Kinder mittels Versicherungen gegen Krankheit, Unfall und Verarmung geschützt sind.

2. Alle Kinder haben ein Recht auf Schulbildung. Ziel ist eine allgemeingültige Schulpflicht in allen Ländern dieser Welt.

3. Kinder sollen nicht nur in Lesen und Schreiben gebildet werden, sondern in allen wichtigen Werten und Normen, im Wissen über Natur und Umwelt, über Toleranz und Menschenliebe, in Phantasie und Kreativität geschult und gefördert werden. Ihre individuellen Begabungen sollen unterstützt und gefördert werden.

4. Kinder haben ein Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung. Regierungen sollen dafür Sorge tragen, dass Kinder genügend Platz und Raum für Bewegung, Spiel, Tanz und Sport haben.

5. Förderung der Gesundheit und der Entfaltung: Die Regierungen haben sich verpflichtet, gegen Kinderarbeit vorzugehen, Kinder vor Drogen und Alkohol und vor sexuellem Missbrauch, vor Gewalt und Kinderhandel zu schützen.


So selbstverständlich die Rechte der Kinderrechtskonvention auch scheinen mögen: Täglich werden sie weltweit missachtet. Kinder, die um ihre Rechte betrogen werden, können sich Hilfe suchen:

Wem kannst Du vertrauen? Gibt es einen nahe stehenden Verwandten, der Dir helfen kann? Gute Freunde? Einen Vertrauenslehrer in der Schule?
Der Deutsche Kinderschutzbund bietet kompetente und anonyme Beratung und Hilfe – die Nummer gegen Kummer ist Montag bis Freitags von 15 – 19 Uhr zu erreichen unter: 0800 – 111 0 333
Hilfen bietet das Jugendamt in Eurer Gemeinde oder Eurem Landkreis.
Unterstützung bei allgemeinen Fragen, z.B. der Wunsch nach einem Spielplatz oder mehr Angeboten für Kinder könnt Ihr beim Kinderbüro in Eurer Nähe oder auch beim Bürgermeister erfragen. Wenn Ihr hier nicht weiterkommt, wendet Euch an den Deutschen Kinderschutzbund, Hinüberstr. 8 · 30175 Hannover,
Tel. 0511/ 304 85-0
Internet: http://www. kinderschutzbund.de
e-mail: info@dksb.de


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